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Die Umwandlungssätze in der Pensionskasse sinken zunehmend. Was sich so technisch anhört, hat für uns alle, welche in einer Pensionskasse versichert sind, eine grössere Bedeutung. Vielleicht haben Sie es auch schon gemerkt. Um was geht es genau?

Unser angespartes Kapital in der Pensionskasse, wird grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Pensionierung in Form einer Rente lebenslänglich ausbezahlt. Dabei unterscheiden wir einen gesetzlichen Teil, das sogenannte BVG-Obligatorium und das vom Gesetz her nicht so stark reglementierte BVG-Überobligatorium. Im obligatorischen Bereich haben wir aktuell einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent. Dies bedeutet, dass wir bei einem Kapital von CHF 100’000.00 eine Rente von jährlich CHF 6’800.00 erhalten.

Altersreform 2020
Bei Annahme der Altersreform 2020, über welche wir diesen Herbst abstimmen, sinkt dieser Satz auf 6.0 Prozent. Das heisst, es werden nur noch CHF 6’000 ausbezahlt, was einer um 11.8% tieferen Altersrente entspricht!
Wohin der Trend mit dem Umwandlungssatz geht, sehen wir zurzeit sehr deutlich im überobligatorischen Bereich. Hier definiert das Gesetz keinen Zinssatz und somit sind die Pensionskassen frei zu entscheiden, wo dieser liegt. Und hier haben Sie vielleicht die Bedeutung des Umwandlungssatzes bemerkt. Per 2017 haben die Pensionskassen, diesen Umwandlungssatz in diesem Bereich deutlich reduziert. Aktuell bewegen wir uns bei rund 5 Prozent. Je nach Pensionskasse sind wir mittlerweile sogar unter diesen Wert gesunken. Diese Zahl sehen Sie vielleicht nicht in Ihrem Pensionskassenleistungsausweis, welcher Ihnen jedes Jahr zugestellt wird. Darin werden bei vielen Pensionskassen, die Zahlen aus dem obligatorischen und überobligatorischen Teil zusammengefasst. Das ergibt dann meist Zahlen um die 5.5 Prozent.
In Franken bedeuten diese Anpassungen aber teilweise erhebliche Senkungen bei den Renten. In den Updates der Pensionsplanungen unserer Kunden sehen wir dies sehr deutlich. Hier resultieren Kürzungen bis zu CHF 12’000.00 und mehr pro Jahr!
Dies hat auch damit zu tun, dass bei vielen unserer Kunden nur rund ein Drittel des Kapitals im obligatorischen und rund zwei Drittel im überobligatorischen Teil der Pensionskasse investiert ist.

Als Finanzberater ist es nicht unsere Aufgabe, politische Aussagen zu treffen, sondern unsere Kunden in der aktuellen Situation zu beraten und mögliche Lösungswege und Konzepte aufzuzeigen. Deshalb erachten wir es als wichtig, dass immer wieder Updates bei den bestehenden Planungen vorgenommen werden.

Was haben Sie aber nun für Möglichkeiten?
Wir möchten Ihnen einige Ansätze aufzeigen. Dabei geht es darum, die Schmälerung des Alterssparkapitals mit gezielten Massnahmen zu kompensieren. Was in Ihrer individuellen Situation Sinn macht, müssen Sie mit Ihrem persönlichen Finanzberater besprechen und prüfen.

  • Einkäufe in die Pensionskasse tätigen
  • Vielleicht bietet Ihr Arbeitgeber einen besseren Pensionskassenplan an, bei welchem Sie mehr Alterskapital einzahlen können.
  • Wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsdatum hinaus arbeiten möchten/können, lohnt sich allenfalls ein Aufschub bei der Pensionskassenrente. Somit erhöht sich der Umwandlungssatz.
  • Wählen Sie bei der Pensionierung einen teilweisen Bezug des Kapitals, statt Rente.
  • Wenn Sie die Säule 3A noch gar nicht oder nur teilweise nutzen, ist es nun an der Zeit, den Maximalbetrag in die Säule 3A einzuzahlen.
  • Prüfen Sie innerhalb der Säule 3A Ihre Möglichkeiten. Hier kann trotz des tiefen Zinsumfelds noch eine anständige Rendite erzielt werden.
  • Mit der Einführung des Negativzinses ist es nun noch wichtiger geworden, das Vermögenskonzept mit Ihrem sonstigen Vermögen genau zu prüfen. Es kann zum Beispiel Sinn machen, das für die Liquidität nicht benötigte Geld, je nach Anlagehorizont, gut anzulegen. Hier haben unsere Kunden in den letzten Jahren sehr gute Renditen erzielen können.

Wir sind der festen Überzeugung, dass es für jeden Sinn macht, seine eigene Situation und Möglichkeiten, mittels einer konzeptorientierten und nicht produktorientierten Pensionsplanung zu überprüfen.

Wenn Sie mehr zu unserer Dienstleistung und den Möglichkeiten einer Pensionsplanung erfahren möchten, oder jemanden kennen, der sich dafür interessieren könnte, laden wir Sie herzlich zu einem unserer kostenlosen und unverbindlichen Referate ein, welche wir vierteljährlich durchführen. Weiter Informationen finden Sie unter http://www.atgroup.ch/referat