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Mit dieser Kurzinformation geben wir unseren Mandanten einen Ueberblick , was sich mit der Annahme der Reformvorlage Altersvorsorge 2020 ändert. Wir fokussieren uns dabei nur auf die wichtigsten Punkte, welche sich im Zusammenhang mit den Altersleistungen ändern würden. Dabei ist unser roter Faden die zeitliche Umsetzung. Bitte beachten Sie, dass es uns dabei nicht um eine politische Aussage geht.

Wichtig zu wissen:
Es handelt sich um zwei Vorlagen, welche auch beide angenommen werden müssen. Die eine Vorlage behandelt die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die andere Vorlage befasst sich mit der eigentlichen Reform der Altersvorsorge.
Für heutige Rentner ändert sich bei der Altersvorsorge nichts, hingegen sind auch alle Rentner von der Erhöhung der Mehrwertsteuer betroffen.

01.01.2018
Frauenrentenalter: Das Rentenalter wird pro Jahr um 3 Monate erhöht. Somit werden Frauen ab diesem Zeitpunkt mit 64 Jahren und 3 Monaten ordentlich pensioniert.Erhöhung AHV-Altersrente: Für Neurentner werden die AHV-Renten bei einer vollen Versicherungsdauer von 44 Jahren um CHF 70.00 pro Monat erhöht.Flexibler Rentenbezug:
AHV: Zwischen 62 und 70 Jahren. Neu wird eine Teilpensionierung bei der AHV-Rente möglich sein. Somit kann die ganze Rente oder ein Anteil zwischen 20 und 80% davon vorbezogen werden. Dies kann jederzeit auf den Anfang des Folgemonates gemacht werden.
Pensionskasse: Hier ist das neue gesetzliche Rentenalter 62. Pensionskassen können aber eine Vorpensionierung ab Alter 60 im Reglement vorsehen (bisher 58). Diese Anpassung muss die Pensionskasse nach der gesetzlichen Übergangsfrist von 5 Jahren vornehmen.Koordinationsabzug BVG: Dieser wird auf 40% des AHV-Lohnes reduziert. Dadurch steigt der versicherte Lohn bei tiefen und mittleren Einkommen.BVG-Altersgutschriftsätze: Für die Altersgruppe zwischen 35 und 54 Jahren erhöhen sich die Altersgutschriften im obligatorischen Teil: 35-44 Jahre: 11% (+1%) und 45-54 Jahre: 16% (+1%).Mehrwertsteuer: Die bereits heute für die IV anfallende zusätzlichen 0.3% MwSt werden in die AHV umgeleitet. Hier ändert sich vorerst nichts.01.01.2019
Frauenrentenalter: Mit 64 Jahren und 6 Monaten.Erhöhung AHV-Altersrente: Für Neurentner werden die AHV-Renten bei einer vollen Versicherungsdauer von 44 Jahre um CHF 70.00 pro Monat erhöht.Ehepaarrente: Die sogenannte Plafonierung der Ehepaarrente wird von 150% auf 155% erhöht. Das Maximum wäre somit neu CHF 3’751.00 anstatt CHF 3’525.00.Umwandlungssatz BVG-Obligatorium: Pro Jahr wird der Satz von heute 6.8% um 0.2% gesenkt. Somit ist er im Jahr 2019 neu 6.6%. Überobligatorische Leistungen sind bereits heute deutlich tiefer und bewegen sich bei rund 5%.Leistungsgarantie BVG für die Übergangsgeneration: Alle Versicherten, die am 1.1.2019 das 45. Altersjahr vollendet haben (Jahrgang 1973 und älter), erhalten Ausgleichsmassnahmen. Dadurch sollen deren Rente bei Erreichung des 65. Altersjahres trotzdem mind. die Rente erreichen, welche sie heute mit dem BVG-Umwandlungssatz von 6.8% haben (Obligatorischer Teil).01.01.2020
Frauenrentenalter: Mit 64 Jahren und 9 Monate.Umwandlungssatz BVG-Obligatorium: 6.4%01.01.2021
Frauenrentenalter: Mit 65 Jahren.AHV-Lohnbeiträge: Der AHV-Zuschlag von CHF 70 pro Monat und die Erhöhung der Ehepaarente werden durch die Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um 0.3% finanziert.Mehrwertsteuer: Wird um 0.3% erhöht. Somit wäre die MwSt neu bei 8.3%.Umwandlungssatz BVG-Obligatorium: 6.2%01.01.2022
Umwandlungssatz BVG-Obligatorium: 6.0%

Fazit:
Wenn die Reform an der Urne angenommen wird, ergeben sich positive wie auch negative Veränderungen bei den Leistungen. Zudem erhalten wir mehr Flexibilität, aber auch wieder gewisse Einschränkungen durch die Erhöhung des Referenzalters.
Was es für den einzelnen bedeutet, gerade für die Personen welche nun kurz vor der Pension stehen, muss im Detail abgeklärt werden.
Gerne prüfen wir diese Veränderungen in Ihrer aktuellen Planung oder Sie entscheiden sich allenfalls eine Pensionsplanung mit uns in Angriff zu nehmen. Auch bieten wir im Rahmen von rund 1.5 Stunden ein kostenloses Referat zum Thema Pensionierung. Weitere Infos finden Sie hier.Nehmen Sie Ihre Zügel selber in die Hand und starten Sie mit uns Ihre Planung zur Pension!